{"id":639,"date":"2015-09-04T09:53:03","date_gmt":"2015-09-04T07:53:03","guid":{"rendered":"http:\/\/evs-eu.org\/en\/?page_id=639"},"modified":"2015-09-04T09:53:03","modified_gmt":"2015-09-04T07:53:03","slug":"grazer-erklaerung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/evs-eu.org\/en\/explanations\/grazer-erklaerung\/","title":{"rendered":"GRAZER ERKL\u00c4RUNG"},"content":{"rendered":"<p><strong>GRAZER ERKL\u00c4RUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gesamtres\u00fcmee zum Generalthema:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Heirat in Europa &#8211; Realit\u00e4t und Vision<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Am 26.und 27. Mai 2003 hat in Graz &#8211; der Europ\u00e4ischen Kulturhauptstadt des Jahres 2003 &#8211; der 3. Kongress des Europ\u00e4ischen Verbandes der Standesbe-amtinnen und Standesbeamten (&#8220;EVS&#8221;), zum Generalthema &#8220;Heirat in Europa &#8211; Realit\u00e4t und Vision&#8221; stattgefunden. Das Generalthema enthielt die Problemkreise Ehef\u00e4higkeit, Anmeldung der Eheschlie\u00dfung, Erfordernisse an Dokumenten, Eheschlie\u00dfung (Trauung) und letztlich die Scheinehe und deren Rechtsfolgen. Diese Themen wurden, den aus elf Staaten stammenden 160 Fachleuten aus Praxis, Lehre, Rechtsprechung sowie nationaler und supranationaler Politik von sechs Ex-perten, die die Mitgliedsverb\u00e4nde des &#8220;EVS&#8221; entsendeten, nahe gebracht. Im Zuge dieser Veranstaltung sind die h\u00f6chst unterschiedlichen Regelungen der verschie-denen europ\u00e4ischen Staaten auf dem Gebiete des Eherechtes schmerzlich zutage getreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Da Europa &#8211; gl\u00fccklicherweise &#8211; weiter w\u00e4chst und auch immer mehr zusammen-w\u00e4chst, wird die Mobilit\u00e4t der europ\u00e4ischen B\u00fcrger naturgem\u00e4\u00df immer gr\u00f6\u00dfer. Mit dieser Mobilit\u00e4t steigt nicht nur die Zahl der gemischtnationalen Partnerschaften, sondern es gewinnen demzufolge weite Bereiche des menschlichen Daseins multi-nationale oder auch supranationale Dimensionen. Die nationalen Gesetzgeber und die ihrer T\u00e4tigkeit entspringenden Rechtnormen, sind allerdings auf diese Problematik bisher nicht eingegangen. So haben manche Rechtsinstitute in diversen Staaten unterschiedliche Inhalte, was wiederum zu rechtlich unterschiedlicher Bewertung an sich gleicher Gegebenheiten f\u00fchrt.<br \/>\nDie Hochzeit unter Palmen in der Karibik oder in der S\u00fcdsee ist oft einfacher, als die Eheschlie\u00dfung im europ\u00e4ischen Nachbarland. In der europ\u00e4ischen Wirklichkeit f\u00fchrt der Weg zur Heiratsurkunde \u00fcber so manches &#8211; allerdings nutzlose und daher entbehrliche &#8211; rechtliche Hindernis, wenn man in einem Staat heiraten m\u00f6chte, aber in einem anderen Staat lebt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In der Erkenntnis, dass das europ\u00e4ische Zusammenwachsen &#8211; insbesondere am Vorabend einer \u00fcberaus umfangreichen Erweiterung der Europ\u00e4ischen Union &#8211; nicht auf wirtschaftliche, monet\u00e4re, transit- und energiepolitische, agrarische und migrationsrechtliche sowie strafrechtliche Angelegenheiten beschr\u00e4nkt bleiben darf und in der weiteren Erkenntnis, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung sein kann und darf, die Inaktivit\u00e4t der Gesetzgebung zu korrigieren, haben sich daher die nationalen Fachverb\u00e4nde der Standes-(und Melde-)beamten Belgiens, Deutschlands, Italiens, der Niederlande, \u00d6sterreichs, Polens, der Slowakei und der Schweiz, bestimmt ge-funden eine Harmonisierung verschiedener Teilbereiche dieses Rechtsgebietes anzustreben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Europa der B\u00fcrger &#8211; als anzustrebendes Ziel &#8211; muss eben seinen B\u00fcrgern, vor allem im thematisierten Rechtsgebiet, durch Harmonisierung der gesetzlichen Bestimmungen Vereinfachungen und Erleichterungen verschaffen, insbesondere deswegen, weil es sich beim Eherecht um eine Rechtsmaterie handelt, die das Wesen des Menschen in seinen fundamentalen pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen &#8211; wie Ehe und Familie &#8211; nachhaltig ber\u00fchrt.<br \/>\nDie Zielsetzung des Kongresses war daher die Erarbeitung b\u00fcrgerfreundlicher und sinnvoller Denkanst\u00f6sse zur Beseitigung unn\u00f6tiger und \u00fcberholter H\u00fcrden, zum Entfall sinnloser Formalismen, zur Vereinfachung der \u00dcberpr\u00fcfung der Ehef\u00e4higkeit, zum Aufzeigen der Entbehrlichkeit traditioneller Relikte und zur Bek\u00e4mpfung der Scheinehen als verwerfliche Form des Rechtsmissbrauches.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Beseitigung unn\u00f6tiger und \u00fcberholter H\u00fcrden<\/strong><\/p>\n<p>Als Ehehindernisse (Eheverbote) sollten lediglich das Ehehindernis der Blutsverwandtschaft (Verbot der Ehe mit Vorfahren oder Nachkommen sowie das Verbot der Ehe von Geschwistern), das Ehehindernis einer (noch) bestehenden Ehe (Verbot der Doppelehe) sowie das Ehehindernis der eingeschr\u00e4nkten Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit (gegeben durch Minderj\u00e4hrigkeit oder durch andere Beeintr\u00e4chtigungen) bestehen bleiben.<br \/>\nAlle anderen, in manchen Staaten noch bestehenden Ehehindernisse, wie Schw\u00e4gerschaft (Verbot der Ehe zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern oder Verbot der Ehe zwischen Stiefeltern oder Stiefkindern) sowie das Eheverbot der Wartefrist der Frau nach Aufl\u00f6sung ihrer fr\u00fcheren Ehe, sollten ersatzlos entfallen.<br \/>\nDas Eheverbot der Adoption (Wahlkindschaft) m\u00fcsste jeweils durch Aufhebung der Adoption vor der Eheschlie\u00dfung beseitigt werden.<br \/>\nWas die Eheschlie\u00dfung zwischen Personen desselben Geschlechts angeht, so m\u00fcsste sie der jeweiligen nationalen Gesetzgebung vorbehalten bleiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entfall sinnloser Formalismen<\/strong><\/p>\n<p>Alle Wartefristen zwischen erfolgter Pr\u00fcfung der Ehef\u00e4higkeit und der Eheschlie\u00dfung selbst h\u00e4tten zu entfallen. Auch die Ver\u00f6ffentlichung der beabsichtigten Ehe-schlie\u00dfung (Aushang des Aufgebotes, Verk\u00fcndung) ist nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df.<br \/>\nDie \u00dcberpr\u00fcfung der Ehef\u00e4higkeit sollte in allen Staaten m\u00f6glichst einheitlich erfolgen und die erfolgte Pr\u00fcfung der Ehef\u00e4higkeit mindestens sechs Monate g\u00fcltig sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vereinfachung der \u00dcberpr\u00fcfung der Ehef\u00e4higkeit<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00dcberpr\u00fcfung und Beurteilung der Ehef\u00e4higkeit sollte nicht an einen Wohnort gebunden sein; der gew\u00f6hnliche Aufenthalt m\u00fcsste ausreichen, sodass die Ehe-schlie\u00dfung auch w\u00e4hrend eines Urlaubsaufenthaltes m\u00f6glich wird.<br \/>\nDie Anerkennung einer ausl\u00e4ndischen Ehescheidung sollte in aller Regel dem Standesbeamten vorbehalten sein und nur in Zweifelsf\u00e4llen den Gerichten zukommen.<br \/>\nBeim hohen Ausbildungsstand der europ\u00e4ischen Standesbeamten erscheint auch die Ausstellung und Vorlage von Ehef\u00e4higkeitszeugnissen entbehrlich. Auf eine in diese Richtung zielende &#8211; in den Niederlanden und in der Schweiz bereits gepflogene &#8211; Praxis wird hingewiesen. Ebenso sollte nur die Schlie\u00dfung und Aufl\u00f6sung der jeweils letzten Ehe \u00fcberpr\u00fcft werden.<br \/>\nDie Verwirklichung eines gleichf\u00f6rmigen Mitteilungswesens w\u00e4re der Rechtssicherheit dienlicher als eine noch so sorgf\u00e4ltige \u00dcberpr\u00fcfung der Ehef\u00e4higkeit. Die \u00dcberpr\u00fcfung der Ehef\u00e4higkeit sollte nicht Selbstzweck sein und deshalb auch nicht zur un\u00fcberwindlichen H\u00fcrde werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entbehrlichkeit traditioneller Relikte<\/strong><\/p>\n<p>Die Form der Trauung ist in einzelnen Staaten die obligatorische Zivilehe in anderen Staaten die fakultative Zivilehe &#8211; hier eine Gleichschaltung anzustreben erscheint wenig aussichtsreich. Hingegen wird die zwingende Mitwirkung von Trauzeugen f\u00fcr entbehrlich gehalten; die Beiziehung von Zeugen sollte dem Wunsch der Brautleute \u00fcberlassen bleiben, wobei allerdings eine zahlenm\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkung nach oben anzustreben w\u00e4re. Die Eheschlie\u00dfung durch Stellvertreter (Handschuhehe) erscheint im Hinblick auf die Sicherheitslage und im Hinblick auf die Bewegungsfreiheit des Einzelnen als nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df. Ebenso verh\u00e4lt es sich mit der Eheschlie\u00dfung vor konsularischen Beh\u00f6rden, die allenfalls in der ersten H\u00e4lfte des vorigen Jahrhunderts in wenig zivilisierten Gebieten noch ihre Berechtigung hatte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bek\u00e4mpfung von Scheinehen<\/strong><\/p>\n<p>Hier erschiene es angebracht einheitliche Regelungen vorzusehen, um dem Scheinehentourismus Einhalt zu gebieten. Einzelne Staaten kennen einen Katalog von Merkmalen, die auf eine Scheinehe schlie\u00dfen lassen und geben auch dem Standesbeamten das Recht die Eheschlie\u00dfung abzulehnen &#8211; und den Betroffenen die M\u00f6glichkeit gegen diese Entscheidung, eine dem Standesbeamten \u00fcbergeord-nete Beh\u00f6rde, oder das Gericht anzurufen.<br \/>\nAndere Staaten erm\u00f6glichen nach geschlossener Ehe die Aufhebung (Nichtig-keitserkl\u00e4rung) durch das Gericht.<br \/>\nDer erste L\u00f6sungsansatz erscheint als der mehr Erfolg versprechende. Auch die Bestrafung, nicht nur der Vermittler einer Scheinehe, sondern auch der Eheschlie\u00dfenden selbst, k\u00f6nnte zur Abschreckung und Verminderung von Scheinehen beitragen.<br \/>\nDie dargelegten Probleme erscheinen der europ\u00e4ischen Standesbeamtenschaft besonders brennend, da sie den B\u00fcrger, aber auch den Standesbeamten \u00fcber Geb\u00fchr belasten, der zelebrierte Verwaltungsaufwand in keinem sinnvollen Verh\u00e4ltnis zum erreichbaren &#8220;Rechtserfolg&#8221; steht und in vielen F\u00e4llen lediglich vermehrten Zeit- und Kostenaufwand mit sich bringt.<br \/>\nDiese Erkl\u00e4rung wird den nationalen und den europ\u00e4ischen Entscheidungsgremien als Ansto\u00df zur Erweckung legislativer Mobilit\u00e4t \u00fcbergeben. Nur ein harmonisiertes Ehe- und Familienrecht und ein harmonisiertes Personenstandsverzeichnungsrecht (vision\u00e4res Schlagwort : Europaregister) bringt Integration, ungleiches Recht hin-gegen wirkt desintegrierend.<br \/>\nWenngleich in Europa Grenzbalken und Zollgrenzen gefallen sind und weiter fallen werden und eine gemeinsame W\u00e4hrung geschaffen wurde, so bestehen &#8211; wie ausgef\u00fchrt &#8211; noch eine Menge entbehrlicher legislatorischer, b\u00fcrokratischer und vor allem geistiger Grenzpf\u00e4hle. Erst wenn wir diese aus unseren Hirnen und Herzen entfernt haben, wird ein wahrhaft einiges und menschliches Europa entstehen k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>GRAZER ERKL\u00c4RUNG Gesamtres\u00fcmee zum Generalthema: Heirat in Europa &#8211; Realit\u00e4t und Vision &nbsp; Am 26.und 27. Mai 2003 hat in Graz &#8211; der Europ\u00e4ischen Kulturhauptstadt des Jahres 2003 &#8211; der 3. 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