NOORDIWIJKERHOUT ERKLÄRUNG

NOORDIWIJKERHOUT ERKLÄRUNG

 

Die Länder des Europäischen Verbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten (EVS), der am 21. und 22. April 2005 in Noordwijkerhout, Niederlande, zusammengetreten ist,

 

erwägend:

• dass das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Namensrechte den freien Rechtsverkehr von Personen innerhalb Europas erheblich behindert;
•dass es erwünscht ist, im Europa der Bürger ein zuverlässiges und adäquates System des Austausches von Personendaten zu entwickeln;
•dass der Rechtsverkehr von Personen innerhalb Europas durch das Fehlen eines eindeutigen und zuverlässigen Datenpakets bezüglich der Personenstandsdaten einer Person behindert wird;
•dass das Bedürfnis nach einem eindeutigen und authentischen Datensatz für das Zustandebringen von Rechtstatsachen und Rechtshandlungen für Bürger innerhalb Europas besteht;
•dass in Erwartung des Inkrafttretens von Regeln für den internationalen Datenaustausch auf elektronischem Wege Bedarf an einem Dokument besteht, das diesem Bedürfnis genügt;

 

beschließen:

sich dafür einzusetzen, dass auf kurze Sicht ein Dokument festgelegt wird, das innerhalb Europas zu dem oben umschriebenen Zweck benutzt werden kann.
Dabei richten wir einen dringenden Appell an die zuständigen Instanzen, das Dokument mittels eines Vertrags oder einer europäischen Verordnung zu realisieren.

Besuchadresse
Bundesverband der Deutschen
Standesbeamtinnen
und Standesbeamten
(BDS) Bahnhofstr. 14
36364 Bad Salzschlirf
Deutschland