Geschichtliches zum Schweizerischen Zivilstandswesen

Geschichtliches zum Schweizerischen Zivilstandswesen

 

Die Beurkundung des Personenstandes geht auf die frühen Aufzeichnungen der kirchlichen Behörden zurück. Diese kirchlichen Aufzeichnungen geben allerdings keinen Überblick über die Zusammensetzung der Familien und die Verwandschaftsverhältnisse. Deshalb wurden zusätzliche Verzeichnisse eingeführt (Stammbuch, Haushaltregister, Bürgerrodel usw.)

Die oben erwähnte kirchliche Registerführung wurde im Jahre 1876 im Zusammenhang mit der Einführung der obligatorischen zivilen Eheschliessung den weltlichen Behörden, d.h. den damals in der ganzen Schweiz neu geschaffenen Zivilstandsämtern übertragen..
Im Jahre 1929 wurde das Famlienregister eingeführt und dem Zivilstandsamt der jeweiligen Heimatgemeinde anvertraut; bis zur Einführung des elektronischen Personenstandsregisters wurden ihr von Amtes wegen alle Zivilstandsfälle auswärts wohnender Bürger und Bürgerinnen gemeldet. Beim Familienregister handelte es sich um ein Sammelregister. Dieses System erlaubte es, mit einer einzigen Urkunde als Auszug aus dem Familienregister die Zusammensetzung der Familie und deren Bürgerrechtsverhältnisse nachzuweisen (z.B. in Erbschaftsangelegenheiten).

 

Das Zivilstandswesen heute – das elektronische Personenstandsregister

Durch das Projekt Infostar wurde die Führung der Zivilstandsregister informatisiert und gesamtschweizerisch vernetzt (seit 2005). Der Bund betreibt für die Kantone eine zentrale Datenbank. Die Erfassung der Daten geschieht aber weiterhin dezentral durch die einzelnen Zivilstandsämter. Die bisherigen Funktionen der Zivilstandsregister („Papierregister“) bleiben erhalten. In Infostar werden jedoch Zivilstandsereignisse und Familienbeziehungen den Personen individuell zugeordnet und nicht mehr (wie im Familienregister) „familienweise“ dargestellt.

 

Der Schweizerische Verband (SVZ)

Der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen (SVZ) wurde am 2. Oktober 1927 anlässlich der Gründungsversammlung in Olten SO ins Leben gerufen. Er ist heute Dachverband von insgesamt 11 kantonalen und regionalen Verbänden und Interessenvertretung der Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten.
Aufgaben und Ziele des SVZ:
• Förderung des Ansehens und der beruflichen Stellung der im Zivilstandswesen tätigen Personen;
• Wahrung und Förderung gemeinsamer beruflicher Interessen;
• Durchführung von Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung, insbesondere durch Veranstaltung von Grundkursen, Prüfungsvorbereitungskursen und vom Bund anerkannten Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen;
• Durchführung von Fachveranstaltungen;
• Herausgabe und Unterstützung von Fachpublikationen, namentlich der Zeitschrift für Zivilstandswesen, und Betrieb einer Homepage;
• Herausgabe von Drucksachen;
• Stellungnahme zu Entwürfen für Erlasse im Fachbereich;
• Pflege der Kollegialität zwischen den Mitgliedern und mit verwandten Organisationen im In- und Ausland.

 

Die Ausbildung im Zivilstandswesen

Die kantonalen Aufsichtsbehörden sorgen die Aus- und Weiterbildung der im Zivilstandswesen tätigen Personen. Der grosse Teil der gesamten Ausbildung wurde aber dem Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen übertragen.
Die Organisation der verschiedenen Ausbildungswege (Grundausbildung und Weiterbildung) im schweizerischen Zivilstandswesen wurde an eine Ausbildungskommission SVZ delegiert. Für die Organisation und für die Durchführung der Eidgenössischen Prüfung, die mit dem Eidgenössischen Fachausweis für Zivilstandsbeamtinnen oder Zivilstandsbeamte abschliesst, wurde eine Prüfungskommission SVZ bestellt.Präsidium und

 

Geschäftsführung des Verbandes finden Sie unter

www.zivilstandswesen.ch
www.etatcivil.ch
www.statocivile.ch

Besuchadresse
Bundesverband der Deutschen
Standesbeamtinnen
und Standesbeamten
(BDS) Bahnhofstr. 14
36364 Bad Salzschlirf
Deutschland