Online-Meeting des Fachbeirates
Am 18. März 2026 fand ein Online-Meeting des Fachbeirates des EVS statt. Teilgenommen haben Vertreter aus Belgien, Deutschland, Estland, Italien, den Niederlanden, Slowenien und der Slowakei
Aktuelle Entwicklungen und Austausch
Zu Beginn berichteten die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen im Personenstandsrecht in ihren jeweiligen Ländern.
In der Slowakei läuft derzeit ein Gesetzgebungsverfahren. Ende Mai soll eine neue Regelung zu Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland verabschiedet werden.
Auch in Deutschland stehen rechtliche Änderungen an: Eine Reform des Abstammungsrechts ist geplant. Dabei sollen einerseits die Rechte biologischer Väter gestärkt, andererseits Missbrauchsmöglichkeiten bei der Anerkennung der Vaterschaft eingeschränkt werden.
Zukunft des Fachbeirats
Ein zentraler Punkt des Treffens war die zukünftige Ausrichtung des Fachbeirats. Die Teilnehmenden betonten erneut dessen große Bedeutung für die Arbeit des EVS.
Es bestand Einigkeit darüber, dass der Fachbeirat künftig wieder als feste Größe im Programm der kommenden Kongresse verankert werden soll. Zudem wurde die Idee einer offenen Panel-Diskussion eingebracht, beispielsweise im Rahmen des EVS Kongresss am 26. Mai 2026 n Ostende, Belgien oder beim nächsten Kongress in Italien.
Organisation und Kommunikation
Darüber hinaus wurde der Vorschlag diskutiert, ergänzend zum jährlichen Kongress zwei Online-Veranstaltungen pro Jahr anzubieten. Diese könnten auch für externe Interessierte geöffnet werden und dem fachlichen Austausch zu spezifischen Themen dienen.
Inhalte und Ausblick
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Frage, wie mit ungeklärten Identitäten im Personenstandsrecht umgegangen wird.
In Deutschland ist geregelt, dass bei der Beurkundung einer Geburt ein erläuternder Zusatz im Geburtseintrag aufgenommen werden muss, wenn keine Identitätsnachweise der Eltern vorliegen (§ 35 Abs. 1 PStV). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie andere Staaten mit solchen Fällen sowie mit eingeschränkten Beurkundungen umgehen.
Die deutsche Sektion wird hierzu eine Umfrage initiieren. Ziel ist es, einen Überblick über die Vorgehensweisen in den verschiedenen Ländern zu gewinnen. Die Ergebnisse sollen auf der Website des EVS veröffentlicht und perspektivisch im Rahmen eines kommenden Kongresses vorgestellt werden.
