Fachbeirat tauscht sich zu Kongress, Staatsangehörigkeitsrecht und aktuellen Themen aus

Der Fachbeirat des Europäischen Verbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten (EVS) hat sich am 15. Juli 2026 online getroffen. Im Mittelpunkt standen der Rückblick auf den Kongress in Ostende, Fragen zum neuen italienischen Staatsangehörigkeitsrecht und aktuelle Entwicklungen in den Mitgliedstaaten.

Positive Bilanz zum Kongress in Ostende

Die Teilnehmenden bewerteten den Kongress in Ostende als gelungen. Neben dem Veranstaltungsort und den Vorträgen erhielt besonders die erstmals am Anreisetag angebotene offene Fachbeiratssitzung positives Feedback. Dort konnten Fälle aus der beruflichen Praxis besprochen werden.

Für den nächsten Kongress soll das Format weiterentwickelt werden: Fälle sollen frühzeitig gesammelt und vorbereitet werden. Außerdem wird geprüft, ob sich die offene Sitzung in das Kongressprogramm integrieren lässt und dabei von Dolmetscherinnen und Dolmetschern unterstützt werden kann.

Fragen zum italienischen Staatsangehörigkeitsrecht

Ein Schwerpunkt des Treffens waren Fragen, unter welchen Voraussetzungen im Ausland geborene Kinder die italienische Staatsangehörigkeit erwerben. Die Diskussion behandelte unter anderem Geburten in Deutschland sowie die Geburt eines Kindes italienischer Eltern in den USA.

Nach den im Treffen vorgestellten Informationen kommt es auf die Staatsangehörigkeit und die persönliche Lebensgeschichte der Eltern an. Als mögliche Voraussetzungen wurden genannt, dass mindestens ein Eltern- oder Großelternteil ausschließlich die italienische Staatsangehörigkeit besitzt oder ein Elternteil nach dem Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Italien gelebt hat – und zwar vor der Geburt oder Adoption des Kindes.

Da die Beurteilung vom Einzelfall abhängt, wurde empfohlen, dass sich die Eltern an das zuständige italienische Konsulat wenden und dort eine Bescheinigung zum Staatsangehörigkeitserwerb einholen.

Ungeklärte Identität als mögliches Kongressthema

Die Studie zur ungeklärten Identität könnte beim EVS-Kongress 2027 in Italien aufgegriffen werden. Der Vorschlag wird den Organisatoren vorgelegt. Rückmeldungen aus Belgien und Polen stehen noch aus. Sollte das Thema nicht auf die Kongressagenda kommen, sollen die eingegangenen Antworten auf der EVS-Website veröffentlicht werden.

Aktuelle Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

Die Mitglieder berichteten über verschiedene fachliche und rechtliche Entwicklungen:

  • Estland: Die sinkende Geburtenrate wirkt sich auf die Verwaltung aus. Auch der Umgang mit ausländischen Urkunden bleibt ein wichtiges Thema. Zudem wird das 100-jährige Bestehen des estnischen Familienrechts begangen.
  • Deutschland: Im Fokus stehen Änderungen im Abstammungsrecht und Maßnahmen gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen. Außerdem jährt sich das Personenstandsrecht zum 150. Mal.
  • Niederlande: Seit 2024 ist eine Rechtswahlerklärung im Rahmen der Geburtsbeurkundung möglich. Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen beschäftigen auch dort die Verwaltung. Die niederländischen Fachleute baten darum, neue Vorgaben nach ihrem Inkrafttreten zu erhalten.
  • San Marino: In Arbeit sind neue Regelungen zu Staatsangehörigkeit, Adoption und Regenbogenfamilien.
  • Belgien: Mögliche gesetzliche Neuregelungen zu Leihmutterschaft, Schwangerschaftsabbruch und administrativer Scheidung werden diskutiert. Offen ist unter anderem, welche Stelle im Scheidungsfall den Betroffenen einen Nachweis ausstellen soll. Auch die Änderungen des deutschen Internationalen Privatrechts finden in Belgien Beachtung.

EVS-Kongress 2027 in Italien

Der nächste EVS-Kongress findet vom 2. bis 4. Juni 2027 an der Akademie von ANUSCA in Italien statt. Der 2. Juni ist in Italien ein Feiertag. Weitere Informationen zum Kongress sollen folgen.

Die Mitglieder des Fachbeirates bei der Arbeit

Besuchadresse
Bundesverband der Deutschen
Standesbeamtinnen
und Standesbeamten
(BDS) Bahnhofstr. 14
36364 Bad Salzschlirf
Deutschland