Europäisches Parlament beschließt Abschaffung der Legalisation
Am 9. Juni 2016 hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit die Verordnung zur Vereinfachung des Austausches von öffentlichen Dokumenten zwischen den Mitgliedstaaten angenommen. Die neue Verordnung schafft die Legalisierung (Apostille) innerhalb der EU auf bestimmten öffentlichen Urkunden ab. Die Urkunden betreffenden Nachweise über Geburt; Tod; Namensführung; Ehe und Ehevoraussetzungen und Familienstand einschließlich Scheidung, Trennung oder Ungültigerklärung einer Ehe; eingetragene Partnerschaft, einschließlich der Voraussetzungen für die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft, Trennung oder Aufhebung einer eingetragenen Partnerschaft; Elternschaft; Annahme als Kind; Wohn- und / oder Wohnsitz; Staatsangehörigkeit; Fehlen von Vorstrafen und das Recht, das aktive Wahlrecht und das Recht als Kandidat bei den Kommunalwahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen.
Um Übersetzungen von öffentlichen Dokumenten zu vermeiden, müssen die Länder das Dokument akzeptieren, wenn es in einer der Amtssprachen der Mitgliedsstaaten der EU ausgestellt wurde oder wenn das Dokument in einer Nicht-Amtssprache ausgestellt wurde, können sie es akzeptieren. Darüber hinaus sieht die Verordnung mehrsprachige Standardformulare als Übersetzungshilfe vor, die dem Dokument beigefügt werden.
Um Betrug zu vermeiden, können Behörden miteinander über das elektronische IT-System namens IMI (Binnenmarkt-Informationssystem) kommunizieren.
Die Verordnung wurde auf der EVS-Konferenz in Leuven von Stephan Matyk von der Europäischen Kommission vorgestellt. Er wies darauf hin, dass die neuen Regeln ab 2019 gelten. Dies bedeutet, dass noch eine Menge Arbeit auf den europäischen und nationalen Ebenen der Regierung erfolgen muss: die Nachricht von der neuen Verordnung bekanntmachen, die mehrsprachige Formulare in den eigenen Systeme integrieren, IMI nutzen usw. Stephan Matyk hat den EVS, als Experte auf diesem Gebiet, zur engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Verordnung eingeladen. Der EVS begrüßt die Verordnung und ist bereit, ihre Rolle zu spielen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
– http://ec.europa.eu/justice/civil/judicial-cooperation/document-circulation/index_en.htm