Eröffnung des EVS Kongresses in Leuven

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Präsident Jürgen Rast eröffnet den diesjährigen Kongress in Leuven

 

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren
sehr geehrte Standesbeamtinnen und Standesbeamten,
sehr geehrter Herr Vansina,
ich begrüße Sie recht herzlich zum 16. Kongress des Europäischen Verbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten hier in Leuven.

Fast 200 Standesbeamtinnen und Standesbeamten aus zwölf Europäischen Ländern sind der Einladung gefolgt und haben den Weg nach Belgien gefunden. Nicht jedem von uns wird die Zusage für die heutige Teilnahme an unserem Kongress in Belgien leicht gefallen sein. Zu frisch sind noch die schrecklichen Bilder der Anschläge in Brüssel.  Wir haben der Toten und Verletzten kurz gedacht, ich danke ihnen.
Staatsbürgerschaft in Europa im Umbruch – Folgen für das internationale Personen- und Familienrecht und die standesamtliche Praxis. So lautet das Thema des diesjährigen Kongresses. Ein sehr aktuelles Thema, wie ich meine. Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit bei familienrechtlichen Vorgängen wird bereits seit Jahren immer weiter zurückgedrängt. An ihre Stelle tritt die Anknüpfung über den gewöhnlichen Aufenthalt. Beispielhaft seien hier die Verordnung der EG Nr. 2201/2003, auch bekannt unter der Kurzbezeichnung Brüssel IIa und die europäische Erbscheinverordnung genannt.
Eine interessante Diskussion in der EU Kommission wird derzeit geführt unter der Überschrift „Europaweite Datenbank“.
Wenn zurzeit auch ein Zeitpunkt für die Einführung einer fälschungssicheren Geburtsurkunde noch völlig offen ist können wir doch feststellen, dass es Überlegungen in diese Richtung gibt, denn wie wir alle wissen sind Ausweise bereits seit Jahren durch internationale Abkommen standardisiert ; diese Standarts gelten aber nicht für europäische Geburtsurkunden. Es existieren daher immer mehr gefälschte Ursprungsdokumente sprich standesamtliche Urkunden die letztlich dann als Grundlage für die Ausstellung von Ausweisen dienen.

Zum Beispiel könnten Barcodes auf Geburtsurkunden ein Schritt in eine Fälschungssicherheit sein.
Nicht zuletzt hier sollte eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit nützlich sein.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und kurz aus dem Verbandsleben berichten. Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass der Österreichische und auch der schweizerische Verband aus dem EVS ausgetreten sind. Sie sind der Meinung, dass der EVS keine Zukunft hat. Ihre Teilnahme an dem Kongress heute zeigt mir jedoch, dass der Gedanke des Europäischen Verbandes lebt und aktiv ist. So hat die Mitgliederversammlung gestern Nachmittag über die Vorschläge der Programmkommission beraten und abgestimmt. Geplant ist ein Ausbau unserer Internetseite. Regelmäßig werden dort aktuelle Berichte aus den einzelnen Mitgliedsverbänden erscheinen. Auch an die Einrichtung eines Newsletters ist gedacht. Die fachlichen Beiträge werden von den Mitgliedern des Fachbeirates erstellt.

In den Jahren 2013 und 2014 hat der EVS zwei Internationale Seminare durchgeführt. Die beiden erfolgreichen Seminare wurden von unseren italienischen Kollegen organisiert und fanden in Castel San Pietro Terme statt.

Im kommenden Jahr soll, zusätzlich zum Kongress, ein internationales Seminar von den Mitgliedern unseres Fachbeirats organsiert werden. Das Seminar wird in Bad Salzschlirf, an der Akademie für Personenstandswesen stattfinden. Weitere Informationen finden Sie rechtzeitig natürlich dann auch auf unserer Website.
Im vergangenen Jahr in Kassel habe ich in meiner Begrüßungsrede aus der Erklärung von Gent zitiert:
Kinder können in einer familienrechtlichen Beziehung stehen:
Zu einer Frau allein, zu einem Mann und einer Frau, zu einem Mann allein, zu zwei Frauen oder zu zwei Männern.
Die Erklärung von Gent. Damals eine Fiktion, heute bereits Realität.

Gent 2007 – Leuven 2016. Zeit für eine neue Erklärung.
Der Fachbeirat hat eine Erklärung zum Thema Staatsangehörigkeit in Europa vorbereitet und wird sie Ihnen im Laufe des Kongresses vorstellen. Die schriftlichen Erklärungen werden dann am morgigen Tag den nationalen Vertretern der Europäischen Kommission ausgehändigt.
Ich bedanke mich bereits jetzt bei den belgischen Kollegen für die Vorbereitung und Organisation des diesjährigen Kongresses.

Sehr geehrter Herr Vansina, als Schöffe und Standesbeamter der Stadt Leuven danken wir Ihnen natürlich auch für die von Ihnen und der Stadt Leuven gewährte Unterstützung.
Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei dem Verlag für Standesamtswesen aus Frankfurt am Main, für die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung.

Ich wünsche dem Kongress einen guten Verlauf, Ihnen allen gute Gespräche und spannende Vorträge.

Besuchadresse
Bundesverband der Deutschen
Standesbeamtinnen
und Standesbeamten
(BDS) Bahnhofstr. 14
36364 Bad Salzschlirf
Deutschland